ambulante Kur
- Der Weg zu Ihrer ambulanten Kur
Sie wollen eine Kur beantragen? - Wir helfen Ihnen! Auf dieser Seite Wir geben Ihnen Informationen wie Sie eine Kur in Bad Elster antreten können und welche gesundheitlichen und finanziellen Vorteile diese für Sie hat.
- Ihr Weg zur Kur
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- Rechenbeispiel für 21 Tage Kur in Bad Elster
| 1. ) Übernachtung/Frühstück, Kurarzt, Kurmittel, Zuschuß | ||
| (Die Aufgeführten Preise sind Beispiele. Diese können pro Person und Buchungszeit variieren.) | ||
| 21 Tage Übern/Frühstück im Doppelzimmer pro Person in unserem Haus | 798,00 € | |
| 21 Tage Kurtaxe | 46,20 € | |
| Arztkosten, kurärzliche Untersuchung | 80,00 € | |
| Kurmittel nach Verordnung und Absprache mit dem Badearzt | 450,00 € | |
| Zwischensumme (ohne Zuschuß): | 1374,20 € | |
| 2.) abzüglich Krankenkassenzuschuß | ||
| für Übernachtung/Verpflegung - 13,00 Euro pro Tag | -273,00 € | |
| 100% Übernahme der Kurarztkosten | - 80,00 € | |
| 85% Zuschuß zu allen Kurmitteln (Anwendungen) | -382,50 € | |
| Das kostet Sie Ihre Kur - Endbetrag: | 735,50 € | |
Ihre Ersparnis gegenüber einer Selbstzahlerpauschale beträgt 638,70 €.
- Bad Elster – Moor- und Mineralbad – Heilanzeigen
Herz-Kreislauferkrankungen
koronare Herzerkrankung, Bluthochdruck, funktionelle Herz-Kreislaufstörungen,
Durchblutungsstörungen, Nachbehandlung nach Herzinfarkt, Beipass- OP, Ballondilatation
Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates
chronisch entzündliche rheumatische Erkrankungen (wie Arthrits), degenerative
Erkrankungen der Gelenke und der Wirbelsäule (Arthrosen), chronische Formen
von Weichteilrheumatismus, Nachbehandlung nach OP’s und Unfallverletzungen
an den Bewegungsorganen, Restlähmungen des Nervensystems, Zustand nach Schlaganfall
Frauenleiden
chronische Unterleibsentzündungen, Beschwerden nach Unterleibs-
OP, klimakterische Beschwerden, Sterilität
Erkrankungen der ableitenden Harnwege
chronisch rezidivierende Harnwegsinfekte und Nierenbeckenentzündungen,
Harnsteinleiden, Nachbehandlung nach OP’s am ableitenden Harnsystem
- Sozialgesetzbuch V § 23,3 - „Ambulante Vorsorgeleistung“
Kurort und Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Hausarzt weitgehend frei gewählt werden.
Ihre Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel.
Bei den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss bis ca. € 13 pro Kurtag gewähren.
Sie haben alle 3 Jahre einen Anspruch auf eine „ambulante Vorsorgeleistung“.
Bei medizinischer Notwendigkeit kann eine Kur auch vor Ablauf der 3 Jahresfrist gewährt werden. Wichtig: Auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt die Kur rechtzeitig beantragen!
Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen diesen Anrtrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.
Die Dauer einer Kur muss nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt werden,
sie kann also auch kürzer sein. Bedenken Sie jedoch, um Ihren Kuraufenthalt
erfolgreich verlaufen zu lassen, empfiehlt sich jedoch ein 3 Wochen
Aufenthalt.
Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind am Ort
zu zahlen.
- Formulare nach §23 Abs. 2 SGB V
- Antrag für eine Vorsorgeleistung in einem anerkannten Kurort gem 23 Abs. 2 SGB V (PDF)
- Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gem 23 Abs. 2 SGB V (PDF)
- Kontakt & weitere Informationen
Bei Rückfragen schreiben Sie uns bitte eine Email an kur@inbadelster.de oder rufen Sie uns unter 037437/539310 an.












